Pinkelprobe mit Monsieur Plume
Fahr doch mal mit dem Fahrrad in die Arbeit, denk ich mir. Kaum hab ich mich eine halbe Stunde in Polyacrylschichten gepresst und Riemen verzurrt, schon sitze ich rittergleich auf meinem Stahlroß und rolle stadtwärts. Frohen Mutes ob des sportlichen Aspektes beginnt sich der Puls wieder zu senken und die Laune zu heben. Das Gemüt deutscher Vorstädte scheint sich aufzuhellen, wenn man schnell dran vorbeifährt.
Doch irgendwie scheinen die Kollegen von der Exekutive ein anderes Bild von mir zu haben als ich selbst. Schon an der Stadtgrenze werde ich zur Prüfung meiner Fahrtüchtigkeit zur Pinkelprobe gebeten. Ich kann es nicht fassen. Hinter den Baum und auf Zuruf abpinkeln. Entschuldigung. Schon allein die mögliche Erregung öffentlichen Ärgernisses läßt meinen Defäkationsappart krampfen.
Um die Sache auf den Punkt zu bringen, pisse ich mir die ganze Ladung in die Hose. Sollen sie doch meine Hosen mitnehmen.
Völlig unerwartet eskaliert die Situation. Die Kollegen der Exekutive erklären meine Bereitschaft als nicht sachgemäß und wollen mich auf die Wache verfrachten. Sie weigern sich, meine Hose doch einfach auszupressen, wohl wissend daß ich darauf geklagt hätte, die Hose sei bekifft gewesen. Ich, gekränkt wie ein kleines Kind, das es wieder mal nicht richtig gemacht hat, scheiße mir jetzt mal richtig in die Hosen, daß das mit dem Auspressen kein Spaß wird und daß eine Reise zur Wache seine Spuren auch im Dienstwagen hinterließe. Mein Plädoyer beruht auf einer Mischung aus Angst und vorauseilendem Gehorsam.
Aus heiterem Himmel erleide ich das Stockholm-Syndrom, die Solidarisierung des Opfers mit seinen Kidnappern. Ich schlage vor, in der nächsten Wirtschaft den Blaseninhalt wieder aufzufüllen. Leider sieht das Polizeiaufgabengesetz Entsprechendes nicht vor. Ich finde, wer unvermutet Pinkelproben durchführt, sollte auch für die entsprechenden Örtlichkeiten sorgen.
Weil ein Unglück selten allein kommt, fängt nun auch das Rad zu murren an. Es wolle nachhause, es wäre schließlich auch nicht tatbeteiligt. Nicht nur die Beamten reagieren ungehalten. Ich verbiete ihm, ohne Schloß abzurauschen, dieses möchte nämlich bleiben. Jetzt solidarisieren sich auch die ungehaltenen Beamten mit mir und untersagen die Weiterfahrt ohne gültigen Fahradausweis. Sie bitten mich, mein widerspenstiges Roß an einen Baum zu ketten.
(Fortsetzung folgt)
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