Freitag, 18. Februar 2011
bezeichnend ...
Die Leute vom TÜV behaupten, es wäre kein Unfall gewesen, und so hat man mich in den Verdachtsmittelpunkt geschoben und gedrängt. Es ist richtig, daß ich den Schnellkochtopf sachgemäß befüllt hatte, den Deckel allerdings nicht ordungsgemäß verschlossen. Ich möchte mal sagen, sie hätte den Topf auch nicht so in das Becken pfeffern müssen. In einem dreidimensionalem Raum sind es schließlich auch mehrfach 360 Grad, in die der Deckel hätte entweichen können. Zudem bietet der Kopf meiner Frau ein wesentlich kleineres Ziel als meiner - schließlich stand ich ja daneben. Den Rest können Sie sich denken.
Als unschön empfand ich die Tatsache, daß meine Frau, obwohl sie nicht von der Firma Vissler hergestellt wurde, vom Deckel förmlich abgestempelt wurde, zu Tode ge"-brandet". Eine Unart, von einem Überdruckventil ins Jenseits befördert zu werden und hierbei noch den Firmenstempel verpasst zu bekommen.
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